Fokus ASU Allergien
Veröffentlicht am
28.07.2025
39,00 €

Allergien in der arbeitsmedizinischen Praxis

Berufsbedingte allergische Erkrankungen sind ein bedeutsames Gesundheitsrisiko, wobei die Berufskrankheit Nr. 5101 („Schwere oder wiederholt rückfällige Hautkrankheiten") zentral in der betriebsärztlichen Begutachtung steht. Im Friseur- und Kosmetikhandwerk sind Nickel- und Kobaltallergien durch metallhaltige Arbeitsgeräte besonders häufig. Die Arbeitsgruppe „Allergie" der MAK-Kommission entwickelt wissenschaftliche Grundlagen zur Bewertung allergener Arbeitsstoffe und erstellt Empfehlungen für Schutzmaßnahmen. „Der besondere Fall“ behandelt berufsbedingte Kontakturtikaria und allergische Rhinitis durch Sensibilisierung gegen Cannabis sativa, was als Berufskrankheit Nr. 4301 gemeldet wurde. 

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